Gutachten
Psychologische Begutachtung im Familienrecht
Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht seit 1998 zu Fragen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie zu Kindeswohlgefährdungen nach § 1666 BGB.
Die Beantwortungen der Beweisfragen (Sorgerecht, Umgangsrecht) enthalten konkrete Empfehlungen, die als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zur Verfügung stehen.
Es wird im Hinblick auf die folgenden Kindeswohlkriterien begutachtet:
a) Kindbezogene Kindeswohlkriterien:
- Emotionale Bindungen und Beziehungen des Kindes,
- Kontinuität der Betreuung und der Umgebung,
- Ressourcen des Kindes, Wille des Kindes,
- Körperliche und psychische Gesundheit des Kindes sowie
- altersangemessene Selbstständigkeit.
b) Elternbezogene Kindeswohlkriterien:
- Erziehungskompetenzen und Bereitschaft, Verantwortung für das Kind zu übernehmen,
- Kompetenzen zur Förderung der Kindesentwicklung,
- Verantwortung für die Gesundheitsfürsorge und den Schutz des Kindes übernehmen,
- uneingeschränktes Willkommen Sein des Kindes,
- Empathie, Gemeinsamkeit, Feinfühligkeitsverhalten und
- Lenkungsverhalten.
Falls der Auftrag des Gerichts ein lösungsorientiertes Vorgehen enthält, arbeiten wir mit den Parteien auf eine verbindliche einvernehmliche Problemlösung hin. Sollte dies nicht gelingen, wird das gutachterliche Vorgehen ergebnisorientiert fortgesetzt, um die Beweisfragen zu beantworten.
Unsere Sachverständigen für familienrechtliche Fragestellungen arbeiten auf der Basis psychologisch-wissenschaftlicher Grundlagen und sind qualifiziert entsprechend der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der AG Familiengutachten von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 - 2. Auflage. Diese AG wird fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH und den Landesjustizministerien.
Beauftragt wurden wir bisher von Amtsgerichten in
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Andernach, Bergheim, Betzdorf, Bonn, Borna, Brühl, Düsseldorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Grevenbroich, Gummersbach, Hamm, Kerpen, Krefeld, Koblenz, Königswinter, Leipzig, Leverkusen, Linz, Lüdenscheid, Lünen, Mönchengladbach, Neuwied, Prüm, Recklinghausen, Rheinbach, Siegen, Siegburg, Simmern, Sinzig, Solingen, Trier, Völklingen, Wetter, Wipperfürth
sowie von den Oberlandesgerichten in Dresden und Köln.