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Gutachten

Psychologische Begutachtung im Familienrecht

 

Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht seit 1998 zu Fragen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie zu Kindeswohlgefährdungen nach § 1666 BGB.

 

Die Beantwortungen der Beweisfragen (Sorgerecht, Umgangsrecht) enthalten konkrete Empfehlungen, die als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zur Verfügung stehen.

 

Es wird im Hinblick auf die folgenden Kindeswohlkriterien begutachtet:

 

a) Kindbezogene Kindeswohlkriterien:

 

b) Elternbezogene Kindeswohlkriterien:

 

Falls der Auftrag des Gerichts ein lösungsorientiertes Vorgehen enthält, arbeiten wir mit den Parteien auf eine verbindliche einvernehmliche Problemlösung hin. Sollte dies nicht gelingen, wird das gutachterliche Vorgehen ergebnisorientiert fortgesetzt, um die Beweisfragen zu beantworten.

 

Unsere Sachverständigen für familienrechtliche Fragestellungen arbeiten auf der Basis psychologisch-wissenschaftlicher Grundlagen und sind qualifiziert entsprechend der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der AG Familiengutachten von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 - 2. Auflage. Diese AG wird fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH und den Landesjustizministerien.

 

 

Beauftragt wurden wir bisher von Amtsgerichten in

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, Andernach, Bergheim, Betzdorf, Bonn, Borna, Brühl, Düsseldorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Grevenbroich, Gummersbach, Hamm, Kerpen, Krefeld, Koblenz, Königswinter, Leipzig, Leverkusen, Linz, Lüdenscheid, Lünen, Mönchengladbach, Neuwied, Prüm, Recklinghausen, Rheinbach, Siegen, Siegburg, Simmern, Sinzig, Solingen, Trier, Völklingen, Wetter, Wipperfürth

 

sowie von den Oberlandesgerichten in Dresden und Köln.

 

 

 

Aktuelles

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

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Kontakt

Dipl.-Psych.
Monika Jendrny,
Dipl.-Betriebsw. (FH) Heidrun Schell GbR


Mauritiussteinweg 1
50676 Köln

Telefon: 0221 969 20 39
Telefax: 0221 969 26 77
E-mail: info@unfallnachsorge.de