Gutachten
So rechnen wir ab
Sozialrechtliche Begutachtung
Aufträge, die von Unfallversicherungsträgern erteilt werden, rechnen wir nach der Gebührenordnung UV-GOÄ ab.
Die Abrechnung von Gutachten, für deren Erstellung wir von Gerichten beauftragt werden, erfolgt nach dem JVEG.
Familienrechtliche Begutachtung
Die Erstellung von familienrechtlichen Gutachten berechnen wir nach dem JVEG.