Gutachten
So rechnen wir ab
Sozialrechtliche Begutachtung
Aufträge, die von Unfallversicherungsträgern erteilt werden, rechnen wir nach der Gebührenordnung UV-GOÄ ab.
Die Abrechnung von Gutachten, für deren Erstellung wir von Gerichten beauftragt werden, erfolgt nach dem JVEG.
Familienrechtliche Begutachtung
Die Erstellung von familienrechtlichen Gutachten berechnen wir nach dem JVEG.
Aussagepsychologische Begutachtung
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem JVEG.