Gutachten
Psychologische Begutachtung im Sozialrecht
Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten im Sozialrecht in Zusammenhang mit Arbeitsunfällen (§8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Dabei stehen insbesondere psychisch reaktive Traumafolgen im Fokus unserer zu erstattenden Gutachten.
Unsere Gutachten nehmen Bezug auf Fragestellungen
- zu (möglichen) Zusammenhängen zwischen (Arbeits-)Unfällen und psychischen Beschwerden,
- zu psychischen Gesundheitsschäden nach (Arbeits-)Unfällen,
- zu psychischen Vorschädigungen,
- zur Erwerbsfähigkeit im sozialrechtlichen Sinne (gutachterliche Beurteilung des erwerbsbezogenen Leistungsvermögens) und
- zu geeigneten Maßnahmen der Heilbehandlung, Rehabilitation und der Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Unsere Sachverständigen für sozialrechtliche Fragestellungen arbeiten unparteiisch und unabhängig auf der Basis psychologisch-wissenschaftlicher Grundlagen. Sie sind qualifiziert entsprechend der Qualitätsstandards für psychologische Gutachten der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017). Sie orientieren sich bei ihren Einschätzungen an der aktuellen Fassung der AWMF-Leitlinie (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.) sowie der geltenden internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-11 (Weltgesundheitsorganisation (WHO):ICD-11: International Classification of Diseases, 11th Revision.The global standard for diagnostic health information).
Unsere bisherigen Auftraggeber sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften UK NRW, UK BW, UK des Bundes, UVB, BGHM, BG RCI, VBG, BG Bau, BG ETEM, BG Verkehr und BGW.
Weitere Auftraggeber sind das BEV, die Sozialgerichte Duisburg, Düsseldorf, Köln, Detmold und Saarland sowie private Unfallversicherungen und Privatpersonen.